Herzlich Willkommen bei Uns Eigen. Wir sind die Genossenschaft zur Rettung eines Stücks Heimat. Werde auch du Teil der Bewegung! Entweder direkt als Mitglied oder spende an unser Spendenkonto.

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Mitglied werden bei Uns Eigen eG

Unsere Genossenschaft Uns Eigen eG (in Gründung) steht für die Rettung der Tiki Bar und des Hostels auf Ummanz. Wenn du Teil unserer Gemeinschaft werden möchtest, kannst du hier die Satzung und die Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen und an uns senden.


Warum eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Mit einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft sicherst du dir nicht nur Mitbestimmung, sondern wirst auch Teil einer solidarischen Gemeinschaft.

So funktioniert der Beitritt zu Uns Eigen eG


Satzung lesen und verstehen

Bevor du Mitglied wirst, solltest du unsere Satzung sorgfältig durchlesen. In der Satzung findest du alle wichtigen Informationen zu:

      • den Zielen und Werten der Genossenschaft,
      • den Rechten und Pflichten der Mitglieder,
      • den finanziellen Bedingungen (z. B. Höhe der Geschäftsanteile),
      • den Entscheidungsprozessen und Gremien.


Beteilgungserklärung ausfüllen


Fülle bitte das folgende Formular vollständig aus. Dabei gibst du unter anderem an:

      • deine persönlichen Daten,
      • die Anzahl der zu zeichnenden Geschäftsanteile,
      • deine Zustimmung zur Satzung und den Regelungen der Genossenschaft

Persönliche Daten

Zusätzliche Felder

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Datenschutzerklärung


Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Uns Eigen eG,Ummanz.
Der Name und die Anschrift werden für die Mitgliederliste der Genossenschaft benötigt (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO
i.V.m. § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 GenG). Über die Adresse, ggfs die E-Mail-Adresse werden Sie von der
Genossenschaft zu Versammlungen eingeladen (Art. 6 Absatz 1c DS-GVO i.V.m § 46 Absatz 1 Satz 1 GenG i.V.m. §
6 Nr.4 GenG), darüber hinaus auch telefonisch m Rahmen der Mitgliedschaft über Angebote der Genossenschaft
informiert (Art.6 Ab-satz 1 b DS-GVO i.V.m. § 1 Absatz 1 GenG i.V.m. der Satzung).
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich bzw. durch die Satzung vorgeschrieben, die
Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass die Mitgliedschaft nicht zustande kommen kann.
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, soweit nicht im Einzelfall dafür eine Einwilligung
erteilt wird. Wir sind allerdings gesetzlich verpflichtet, in einigen Fällen Dritten die Einsicht in die personenbezogenen
Daten zu gewähren. Das betrifft zum Beispiel andere Mitglieder, den gesetzlichen Prüfungsverband oder Behörden,
insbesondere das Finanzamt.
Die Daten werden unterschiedlich aufbewahrt: Alle steuerlich relevanten Informationen werden zehn Jahre
aufbewahrt (§ 147 AO). Die Daten in der Mitgliederliste (Name und Anschrift nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GenG)
werden auch nach dem Ausscheiden nicht gelöscht (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 GenG). Die Unterlagen, aufgrund
deren die Eintragung des Beitritts, der Veränderung der Zahl weiterer Geschäftsanteile oder des Ausscheidens in die
Mitgliederliste erfolgt, werden noch drei Jahre nach dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der
Genossenschaft ausgeschieden ist (§ 30 Absatz 3 Satz 1, 2 GenG) aufbewahrt, Andere Unterlagen mindestens
sechs Jahre nach Empfang durch die Genossenschaft (§ 30 Absatz 3 Satz 3 GenG i.V.m. § 257 Absatz 4, 5 HGB);
dies gilt nicht soweit steuerliche Aufbewahrungsvorschriften nach § 147 AO eine längere Aufbewahrungsdauer vorsehen. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen
Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung (soweit dem nicht eine
gesetzliche Regelung entgegensteht). Auch kann eine Datenübertragung angefordert werden, sollte der
Unterzeichnende eine Übertragung seiner Daten an eine dritte Stelle wünschen.

Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für
Datenschutz)





Pflichtfelder

Alternativ Beitrittserklärung herunterladen und per Mail senden


Wenn du die Beitrittserklärung gerne als PDF herunterladen, ausfüllen und per Mail/Post zu uns schicken willst kannst du das auch tun. Klicke hierzu auf den Download-Button unten und schicke das ausgefüllte Formular an uns:

  • per Mail an mitglied@uns-eigen.de
  •  oder per Post an folgenden Adresse:

      • Uns Eigen e.G.
      • Tankow 1
      • 18569 Ummanz

Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft

 
 
Rechtsverbindlichkeit des Beitritts

Der Beitritt zur Genossenschaft erfolgt erst mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand. Du erhältst eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme. Erst mit dieser Bestätigung wirst du offiziell Mitglied der Uns Eigen eG und bist zur Einzahlung der Geschäftsanteile verpflichtet.

 

Widerrufsrecht

Da es sich bei der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft um eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzrecht (§ 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Bitte prüfe deine Entscheidung daher sorgfältig, bevor du die Beitrittserklärung absendest.

 

Einzahlung der Geschäftsanteile

Nach Annahme deiner Mitgliedschaft erhältst du eine Zahlungsaufforderung zur Überweisung der gezeichneten Geschäftsanteile. Erst mit der vollständigen Einzahlung ist deine Mitgliedschaft vollständig wirksam.

 

Austritt aus der Genossenschaft

Ein Austritt aus der Genossenschaft ist grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch nach den Bestimmungen der Satzung. Beachte, dass genossenschaftliche Anteile in der Regel erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist zurückgezahlt werden können. Weitere Details findest du in unserer Satzung.

 

Hast du noch Fragen?

Falls du Fragen zur Mitgliedschaft, zur Satzung oder zur Beitrittserklärung hast, erreichst du uns unter:

E-Mail: info@uns-eigen.de
Telefon: +49(0)156 79 601 674

 

Wir freuen uns auf dich als neues Mitglied bei Uns Eigen eG.